Ausnahmen bestätigen die Regel oder „das Verbrauchsdatum“

Das Verbrauchsdatum ist auf leicht verderblichen Lebensmitteln zu finden und sollte der Gesundheit zuliebe ernst genommen werden. Hier heißt es „bis heute ist dieses Lebensmittel noch genießbar“. Sollte das Verbrauchsdatum überschritten sein, sollte das Lebensmittel mit dem Bioabfall entsorgt werden. Konsumiert man Lebensmittel wie beispielsweise Fisch, Faschiertes, Fleisch oder Feinkostsalate, deren Verbrauchsdatum überschritten ist, riskiert man gesundheitliche Folgen.

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