Ein Lebensmittel, das mit einem Verbrauchsdatum gekennzeichnet ist, soll nicht mehr gegessen werden, wenn dieses überschritten wurde. Es darf auch nach Überschreiten dieses Datums vom Händler nicht mehr verkauft werden.
Beim Mindesthaltbarkeitsdatum ist das anders: Hier können wir durch das Nutzen unserer Sinne sehen, riechen, schmecken oder tasten, ob ein Lebensmittel noch genießbar ist. Der Händler oder die Händlerin dürfen ein Produkt, wenn dieses noch in Ordnung ist, auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch verkaufen. Dieses wird dann als vergünstigt gekennzeichnet.
Also:
Mindesthaltbarkeitsdatum ≠ Verbrauchsdatum
Mindesthaltbarkeitsdatum ≠ Wegwerfdatum
Verbrauchsdatum = Wegwerfdatum